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Prozesskostenhilfe (PKH)

Ich will gegen eine ablehnende Entscheidung einer Behörde klagen, habe aber kein Geld dafür. Wie muss ich vorgehen?

Grundsätzlich sind Klagen vor den Sozialgerichten gerichtskostenfrei. Darüber hinaus ist das Gericht verpflichtet, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht vorgeschrieben. Sie können sich aber trotzdem an einen Anwalt Ihres Vertrauens wenden. Ihr Anwalt kann für Sie sog. Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen. Nehmen Sie Ihre Unterlagen über Ihre finanziellen Verhältnisse (Leistungsbescheid, Gehaltsabrechnung o.ä.) mit. Ihr Anwalt berät Sie, ob Ihr Antrag Aussicht auf Erfolg hat. Weitere Infos dazu finden Sie hier . Wenn Sie Mitglied in einem sozialrechtlichen Verband oder einer Gewerkschaft sind, kann ggf. auch von dort eine Kostenübernahme erfolgen. Nehmen Sie dahin bitte vorab Kontakt auf. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, fragen Sie dort bitte vorab nach, ob diese die Kosten für Klagen im sozialgerichtlichen Verfahren übernimmt. Die Gewährung von PKH scheidet dann aus. Der Anteil einer Selbstbeteiligung kann aber im Rahmen der PKH übernommen werden.

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