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Vordruck Prozesskostenhilfe

Den amtlichen Vordruck zur Erlangung von Prozesskostenhilfe erhalten im Niedersächsischem Landesjustizprotal.

Hinweis:

Klagen, Anträge und Verfahrenserklärungen können nicht per E-Mail sondern nur per Fax oder schriftlich an das Sozialgericht Stade gerichtet werden. Auf dem elektronischen Weg können Klagen, Anträge und Verfahrenserklärungen nur über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBo) eingereicht werden.

Flyer eBO (MJP)

Hier finden Sie weitere Informationen zum elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach (eBO / MJP).

  Flyer MJP
(PDF, 5,83 MB)

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