Hinweise zur Videoverhandlung
Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz
Am Sozialgericht Stade kann den Beteiligten die Teilnahme am Verhandlungstermin im Wege der Videokonferenz i.S.v. § 110a Sozialgerichtsgesetz (SGG) gestattet werden. Kläger, Prozessbevollmächtigte und Behördenvertreter, Zeugen und Sachverständige müssen somit nicht mehr von weither anreisen.
Einzelheiten dazu erhalten die Verfahrensbeteiligten mit der Ladung des Gerichts zu der Videoverhandlung. Die IT-Geräte der an der Videokonferenz Beteiligten müssen allerdings über eine Kamera, einen Lautsprecher bzw. ein Headset und ein Mikrofon verfügen.
Zuhörer der Verhandlung können der Ton- und Bildübertragung im Sitzungssaal folgen.
Ansprechpartner für Videokonferenztechnik im Sozialgericht Stade:
Verwaltungsgeschäftsstelle:
Telefon: 04141 / 406-0
E-Mail: SGSTD-Videoverhandlungen[at]justiz.niedersachsen.de
Neue Videoanlage