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Wie verarbeitet das Sozialgericht Stade meine personenbezogenen Daten?


Das Sozialgericht Stade verarbeitet personenbezogene Daten von Recht- und Auskunftsuchenden, Rechtsanwälten und -beiständen, Behördenvertretern, Sprachmittlern, Sachverständigen, Zeugen sowie um Auskunft oder Erstellung von Befundberichten ersuchten Personen, soweit dies zum Zweck der Durchführung des jeweiligen sozialgerichtlichen Verfahrens einschließlich dessen kostenrechtlicher Abwicklung, zur Vorgangsverwaltung, zur Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht sowie zur Bearbeitung von Eingaben, Auskunftsersuchen und Beschwerden erforderlich ist. Die Verarbeitung kann je nach dem Streitgegenstand des jeweiligen Verfahrens auch besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/679 (EU-Datenschutz-Grundverordnung – EU-DSGVO) umfassen.

Darüber hinaus werden zu den vorgenannten Zwecken personenbezogene Daten von nicht am Verfahren beteiligten Personen verarbeitet, wenn deren Daten sich aus dem Vortrag der Verfahrensbeteiligten, den zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingereichten Unterlagen und den im Rahmen der Amtsermittlung herangezogenen Erkenntnismitteln (insbesondere beigezogene Verwaltungs-, Gerichts- und Ermittlungsakten, Zeugenaussagen, Gutachten, Befundberichten, Auskünfte, Urkunden) ergeben.

Die Datenverarbeitung schließt die Übermittlung personenbezogener Daten an die Beteiligten des jeweiligen Verfahrens sowie an dritte Personen und Stellen ein, soweit dies zur Gewährung rechtlichen Gehörs und im Rahmen der Pflicht zur Amtsermittlung erforderlich ist (insbesondere zur Anforderung von Verwaltungs-, Gerichts- und Ermittlungsakten, Auskünften, Befundberichten und Urkunden, zur Erstellung von Gutachten und Übersetzungen, zur Beweiserhebung) oder ein gesetzliches Akteneinsichts- oder Auskunftsrecht besteht. Ausnahmsweise kann im Rahmen der Amtsermittlungspflicht auch eine Weitergabe personenbezogener Daten an einen Empfänger in einem Drittstaat oder an eine internationale Organisation erforderlich sein. Darüber hinaus übermittelt das Gericht im Einzelfall personenbezogene Daten an andere Gerichte und Behörden, soweit dies zur gesetzlichen Aufgabenerfüllung der jeweiligen Stellen erforderlich ist.

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung sind Art.6 Abs.1 Buchst. c) und e) sowie Art. 9

Abs. 2 Buchst.f) der Verordnung (EU) 2016/679 (DS-GVO), das Sozialgerichtsgesetz (SGG),

das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Sozialgesetzbuch (SGB I bis XII). Soweit eine gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung personenbezogener Daten besteht bzw. die Nichtbereitstellung zur Klageabweisung oder Ablehnung eines Antrags führen kann, erfolgt ein näherer Hinweis im jeweiligen Verfahren.

Für Rechtssachen in der Sozialgerichtsbarkeit folgende Aufbewahrungsfristen:

30 Jahre für Prozessakten in Angelegenheiten der Kriegsopferversorgung

10 Jahre für sonstige Prozessakten

30 Jahre für Urteile, das Hauptverfahren beendende Beschlüsse oder Bescheide, Vergleiche und zur Zwangsvollstreckung geeignete Titel; ferner Schriftstücke, auf die in der Entscheidungsformel oder in einem gerichtlichen Vergleich Bezug genommen ist. Zu den Urteilen usw. im Sinne dieser Vorschrift gehören auch die zu den Akten genommenen beglaubigten Abschriften von Entscheidungen der höheren Instanzen sowie Leseabschriften, sofern das volle Rubrum in keinem anderen in der Sache aufzubewahrenden Schriftstück enthalten ist.

Betroffenen Personen stehen neben dem Recht auf Akteneinsicht nach Maßgabe der Regelungen in § 120 SGG und den Rechten nach dem Informationsfreiheitsgesetz folgende Rechte nach Maßgabe der EU-DSGVO zu:

Recht auf Auskunft (Art. 15 EU-DSGVO)

Recht auf Berichtigung (Art. 16 EU-DSGVO)

Recht auf Löschung (Art. 17 EU-DSGVO)

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 EU-DSGVO)

Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 EU-DSGVO)

Widerspruchsrecht (Art. 21 EU-DSGVO)

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Sozialgerichts Stade:

Direktor des Sozialgerichts Stade
– Datenschutzbeauftragter –
Am Sande 4a, 21682 Stade

Zuständige Aufsichtsbehörde für Beschwerden in Bezug auf Datenverarbeitungsvorgänge im nicht-justiziellen Bereich ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen,
Prinzenstraße 5, 30159 Hannover 0511 120-4500

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