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Zuständigkeiten

Zuständigkeit

Wer mit einer sozialrechtlichen Behördenentscheidung nicht einverstanden ist, kann sich an die Sozialgerichte wenden. Das ist regelmäßig erst dann möglich, wenn die Behörde ihre Entscheidung in einem Widerspruchsverfahren noch einmal überprüft hat. mehr

Beratungshilfe

Damit alle Menschen unabhängig von ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die gleichen Chancen haben, ihre Rechte wahrzunehmen, können Sie auch Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei dem, für Sie zuständigen Amtsgericht stellen. mehr

Prozesskostenhilfe

In sozialgerichtlichen Verfahren fallen regelmäßig keine Gerichtskosten an, wenn ein Rechtsanwalt beauftragt wird, muss die jedoch trotzdem bezahlt werden. Mit der Prozesskostenhilfe werden Personen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, diese Kosten zu tragen. mehr

Eilverfahren

In besonders dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, beim Sozialgericht ein Eilverfahren einzuleiten. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn das Versorgungsunternehmen droht, Strom oder Heizung abzustellen, weil die Abschläge nicht bezahlt worden sind. mehr

Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass per E-Mail eingereichte Schriftsätze zu gerichtlichen Verfahren nicht rechtswirksam sind.

Sie können Ihre Schriftsätze nur per Post oder Fax einreichen.

Postanschrift:
Sozialgericht Stade
Am Sande 4a
21682 Stade

per Fax:
051415937-31800



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