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Untätigkeitsklage im Widerspruchsverfahren

Ich habe Widerspruch gegen einen Bescheid eingelegt, die Behörde (z.B. Jobcenter, Krankenkasse, Arbeitsamt, Rentenversicherung erlässt aber keinen Widerspruchsbescheid. Was kann ich tun?

Die Behörde hat nach über drei Monaten noch immer nicht über ihren Widerspruch entschieden? Fragen Sie zuerst bei der Behörde nach dem Stand der Bearbeitung. Gibt es Gründe, warum noch kein Widerspruchsbescheid erlassen worden ist? Fehlen der Behörde zur abschließenden Entscheidung ggf. noch Unterlagen von ihnen, dann legen Sie diese umgehend dort vor. Setzen Sie der Behörde eine angemessene Frist (mindestens eine Woche) zur abschließenden Bearbeitung des Widerspruchs. Erlässt die Behörde nach Fristablauf dennoch keinen Widerspruchsbescheid, können Sie vor dem Sozialgericht Untätigkeitsklage erheben.

Bitte beachten Sie: Die Klage sollte stets das letzte Mittel sein. Meist gibt es gute Gründe, weswegen innerhalb der Frist von drei Monaten eine abschließende Entscheidung über den Antrag bzw. den Widerspruch noch nicht getroffen werden konnte.

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