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E-Mailverkehr mit dem Sozialgericht

Kann ich meine Klage, meinen Antrag oder meine Unterlagen per E-Mail einreichen?

Klagen, Anträge und Verfahrenserklärungen können nicht per E-Mail sondern nur per Fax oder schriftlich an das Sozialgericht Stade gerichtet werden. Auf dem elektronischen Weg können Klagen, Anträge und Verfahrenserklärungen nur über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden.

Klagen, Anträge und Verfahrenserklärungen die trotzdem per E-Mail und NICHT per Fax, schriftlich oder über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden, werden als nicht eingegangen betrachtet und dürfen im Verfahren nicht verwertet werden.

Es ist dabei unerheblich, ob dadurch die Klageerhebungsfrist von einem Monat noch gewahrt wird.

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