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Besucherinformationen

Besuch von Gerichtsverhandlungen

Die Sitzungen des Sozialgerichts Stade sind grundsätzlich öffentlich. Termine zur Erörterung und Beweisaufnahme bilden hierbei die Ausnahme, diese sind nicht öffentlich.

Hinweis zu Foto-, Film- und Tonaufnahmen

Es ist grundsätzlich untersagt Foto-, Film- und Tonaufnahmen im Gebäude des Sozial- und Verwaltungsgerichts zu machen.

Hinweis zu Einlasskontrollen

Das Sozialgericht Stade verfügt über ein effektives Sicherheitskonzept.

Es werden regelmäßig unangekündigte Einlasskontrollen mit einem Metalldetektor sowie Durchsuchen von Personen und mitgeführten Gegenständen durch hierauf geschulte Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister durchgeführt. Unabhängig davon sind die Wachtmeister/innen befugt, im Verdachtsfall Durchsuchungen und andere Maßnahmen durchzuführen.

Sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gerichts sind angewiesen, auffällige oder randalierende Personen sowie verdächtige Umstände sofort zu melden. Dies führt zu einer umgehenden Überprüfung durch die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister. Ein Alarmsystem stellt sicher, dass innerhalb kürzester Zeit im gesamten Gerichtsgebäude Hilfe zur Verfügung steht. Durch die zentrale Lage des Gerichts ist zudem die Polizei innerhalb von wenigen Minuten im Gericht.

Alle Besucherinnen und Besucher des Gerichts werden darauf hingewiesen, dass Waffen oder andere gefährliche Gegenstände grundsätzlich nicht mit ins Gericht gebracht werden dürfen. Beim Verdacht eines Verstoßes gegen das Waffengesetz wird Strafanzeige erstattet.

Wenn Sie eine Ladung zu einem Verhandlungstermin haben, planen Sie bitte eine eventuelle unangekündigte Einlasskontrolle bei Ihrem Reisebeginn ein.

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