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Untätigkeitsklage im Antragsverfahren

Ich habe einen Antrag gestellt, die Behörde (z.B. Jobcenter, Krankenkasse, Arbeitsamt, Rentenversicherung) reagiert aber nicht. Was kann ich tun?

Die Behörde hat nach über sechs Monaten noch immer nicht über ihren Antrag entschieden? Fragen Sie zuerst bei der Behörde nach dem Stand der Bearbeitung ihres Antrages. Gibt es Gründe, warum dort noch keine Entscheidung getroffen worden ist? Fehlen der Behörde zur abschließenden Entscheidung ggf. noch Unterlagen von ihnen, dann legen Sie diese umgehend dort vor. Setzen Sie der Behörde eine angemessene Frist (mindestens eine Woche) zur abschließenden Bearbeitung des Antrages. Reagiert die Behörde nicht bzw. erlässt sie keinen Bescheid, können Sie vor dem Sozialgericht Untätigkeitsklage erheben.

Bitte beachten Sie: Die Klage sollte stets das letzte Mittel sein. Meist gibt es gute Gründe, weswegen innerhalb der Frist von sechs Monaten eine abschließende Entscheidung über den Antrag bzw. den Widerspruch noch nicht getroffen werden konnte.

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