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Mündliche Verhandlung

Wie läuft eine mündliche Verhandlung ab?

Bitte kommen Sie etwa 15 Minuten, bevor Ihr Termin beginnt in das Sozialgericht, denn es kann Wartezeiten wegen Sicherheitsmaßnahmen geben. Der Sitzungssaal befindet sich im ersten Stock des Gerichtsgebäudes. Es gibt einen behindertengerechten Fahrstuhl. Vor dem Sitzungssaal finden Sie den Wartebereich. Die/der Vorsitzende ruft Ihren Rechtsstreit über Lautsprecher auf (Beispiel: „In Sachen Meier gegen Deutsche Rentenversicherung. Beteiligte bitte in Saal eins eintreten".) Bitte kommen Sie dann in den Sitzungssaal und nehmen Sie dort an den Tischen Platz. Neben Ihnen wird der Vertreter der Beklagten sitzen. Vorne am Richtertisch sitzen die/der Vorsitzende und rechts und links jeweils eine ehrenamtliche Richterin oder ein ehrenamtlicher Richter. Die ehrenamtlichen Richter entscheiden gemeinsam mit dem Vorsitzenden über Ihre Angelegenheit. Sie sind Vertreter der Versicherten, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer und keine Berufsrichter. Die/der Vorsitzende wird den Sachverhalt darstellen und Ihren Fall mit Ihnen und dem Vertreter der Beklagten besprechen. Ggf. werden weitere Fragen an Sie oder die weiteren Beteiligten gestellt. Wenn Sie Fragen haben, fragen Sie die/den Vorsitzenden. Wenn der Rechtsstreit nicht gütlich beendet werden kann, müssen Sie einen Antrag stellen, aus dem sich ergibt, was Sie wollen. Die/der Vorsitzende hilft Ihnen bei der Formulierung. Danach wird die Verhandlung geschlossen und die Richter ziehen sich zur geheimen Beratung in ein Beratungszimmer zurück. Das Urteil wird in der Regel nach der Beratung sofort verkündet. Sie können während der Beratung im Sitzungssaal an Ihrem Platz sitzen bleiben. Wenn die Richter den Saal betreten, stehen alle Anwesenden auf. Das Urteil wird im Stehen durch die Vorsitzende / den Vorsitzenden verkündet. Danach nehmen alle wieder Platz. Die wesentlichen Entscheidungsgründe werden von der/dem Vorsitzenden erläutert. Es wird auch mitgeteilt, ob Sie gegen die Entscheidung mit einer Berufung vorgehen können. Die Verhandlung ist damit beendet. Sie können nach Hause gehen. Die schriftlichen Urteilsgründe müssen noch geschrieben werden und gehen Ihnen dann per Post zu.

Muss ich zu einem Termin zur mündlichen Verhandlung erscheinen?

Ja, wenn das persönliche Erscheinen angeordnet ist.

Mein persönliches Erscheinen zur mündlichen Verhandlung ist angeordnet. Was muss ich tun?

Wenn Ihr persönliches Erscheinen angeordnet ist - dies ergibt sich aus der Ladung - müssen Sie erscheinen. Fahrt- und ggf. weitere Kosten werden erstattet. Wenn Sie der Anordnung des persönlichen Erscheinens nicht nachkommen, kann gegen Sie ein Ordnungsgeld verhängt werden und über die Sache wird noch nicht entschieden. Es kann aber grundsätzlich auch ohne Sie eine gerichtliche Entscheidung getroffen werden. Ein Ordnungsgeld wird dann nicht erhoben, wenn Sie sich entschuldigen können, bspw. weil sie krank oder verreist sind. Entsprechende Nachweise müssen Sie einreichen (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Buchungsbestätigung des Urlaubs). Sagen Sie bitte so schnell wie möglich Bescheid, wenn Sie nicht kommen können.

Mein persönliches Erscheinen zur mündlichen Verhandlung ist nicht angeordnet worden. Wie verhalte ich mich?

Wenn Ihr persönliches Erscheinen nicht angeordnet ist, müssen Sie nicht kommen, dürfen es aber. Die Sitzungen sind öffentlich, so dass auch jeder andere Interessierte an dem Termin als Zuhörer teilnehmen kann. Eine Fahrtkostenerstattung gibt es hier jedoch nicht.

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