Niedersachsen klar Logo

Hören ohne Barriere

1. Nutzung mit unserer induktiven Halsringschleife. Voraussetzung ist hierbei, dass das Hörgerät oder der Sprachprozessor des Cochlea Implantat mit einer Induktionsspule („T-Spule“) ausgerüstet ist. Die induktive Halsringschleife wird dabei wie eine Kette um den Hals gelegt und der Stecker seitlich oben in die Buchse des Empfängers gesteckt. Der nächste Schritt ist, dass der Nutzer sein Hörsystem auf „T“ oder „MT“ stellt. Wenn Sie auf T schalten ist das Mikrofon des Hörgerätes automatisch ausgeschaltet. „MT“ bedeutet, dass Mikrofon und T-spule gleichzeitig aktiviert sind. Je nach Empfinden kann dann am Empfänger durch Drücken der Tasten „+“ oder „-„ die Lautstärke verändert werden.
Wichtig: Sollte es bei der Anwendung zu Problemen kommen, liegt es fast immer daran, dass das Hörgerät nicht vom Hörakustiker für diese Anwendung eingestellt worden ist.

2. Nutzung mit Kopfhörer Bei dieser Anwendung hat der Nutzer kein Hörgerät mit einer sogenannten „T-Spule“, hier wird dann von einem unserer Kopfhörer Gebrauch gemacht. Der Stecker des Kopfhörers wird seitlich oben in die Buchse des Empfängers eingesteckt Je nach Empfinden kann dann am Empfänger durch Drücken der Tasten „+“ oder „-„ die Lautstärke verändert werden.

3. Empfänger direkt mit einem Streamer oder der Fernbedienung verbinden Sie besitzen für Ihr Hörsystem eine Fernbedienung oder einen Streamer? Bringen Sie bitte das Audiokabel (Zubehör) mit. Der 3,5 mm Klinkenstecker wird in die Buchse des Empfängers gesteckt. Die Lautstärke können Sie wie gewohnt am Streamer oder der Fernbedienung verändern.

Zwecks Reservierung der Höranlage nehmen Sie bitte Kontakt auf mit Herrn Lars Heins.

Telefon: 04141/406-221 per Mail: lars.heins@justiz.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln