Zugänglichmachungsverordnung (ZMV)
Gemäß § 191a Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) kann eine blinde oder sehbehinderte Person (im Folgenden: berechtigte Person) verlangen, dass ihr Schriftsätze und andere Dokumente eines gerichtlichen Verfahrens barrierefrei zugänglich gemacht werden. Der Anspruch besteht gemäß § 191a Abs. 1 S. 2 GVG mehr