Niedersachsen klar Logo

Barrierefreiheit

Zugänglichmachungsverordnung (ZMV)

Gemäß § 191a Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) kann eine blinde oder sehbehinderte Person (im Folgenden: berechtigte Person) verlangen, dass ihr Schriftsätze und andere Dokumente eines gerichtlichen Verfahrens barrierefrei zugänglich gemacht werden. Der Anspruch besteht gemäß § 191a Abs. 1 S. 2 GVG mehr

barrierefrei gestalten Bildrechte: Justiz NDS

Erklärung zur Barrierefreiheit

Information über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten. mehr

Barrierefreiheit des Sozial- und Verwaltungsgerichts Stade

Das Sozial- und Verwaltungsgericht Stade ist barrierefrei zugänglich. mehr

Bildrechte: SG Stade

Parkmöglichkeit

Parkmöglichkeiten mehr

Bildrechte: SG Stade

Behindertenparkplätze

Vor dem Gebäude befinden sich im öffentlichen Parkraum zwei Behindertenparkplätze. mehr

"leer" Bildrechte: SG STD

Nachtbriefkasten

Vor dem Eingang des Sozial- und Verwaltungsgerichts Stade befindet sich ein Nachtbriefkasten. Der Brief- und Nachtbriefkasten ist über eine Auffahrrampe erreichbar. mehr

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln